Besonderheiten der Glatt GmbH Binzen in Bezug auf Familienpolitik.
Wiedereinstieg nach Elternzeit: Wir ermöglichen unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen nach der Elternzeit auch mit einer reduzierten Stundenanzahl wiedereinzusteigen, um sich auch nach der Elternzeit weiterhin um die Familie kümmern zu können.
Kindertagesstätte Schwalbennest: In der überbetrieblichen Kinderkrippe Schwalbennest belegt die Glatt GmbH einen Platz, der für ein Kind einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters reserviert ist. In dieser Einrichtung werden Kinder von ca. 1 Jahr bis zu 3 Jahren betreut und gefördert. Das Schwalbennest hat von 7 bis 17 Uhr geöffnet und schließt lediglich an 26 Tagen im Jahr.
Flexible Arbeitszeiten: Gleitzeitregelungen mit großzügigen Kernzeiten ermöglichen jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin individuell nach seinen Bedürfnissen die Arbeitszeiten festzulegen. Geleistete Überstunden gehen auf ein Stundenkonto und können individuell wieder abgebaut werden.
Teilzeitarbeit: Wir ermöglichen unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen bei Wunsch eine Teilzeitarbeit auszuführen, um sich intensiver um die Familie kümmern zu können.
Sonderurlaub bei Kind krank: Im Gegensatz zu Urlaub lassen sich Krankheiten und Arztbesuche nicht im Voraus planen. Arbeitende Mütter und Väter stehen damit meist urplötzlich vor der Frage: Was nun? Wir bieten unseren Mitarbeiter/Mitarbeitern bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr an, um das kranke Kind zu pflegen.
Elternzeit für Väter: Bei Vätern und Müttern besteht ein großes Interesse, die ersten Monate ihres Babys gemeinsam zu erleben. Immer mehr Väter nehmen daher die Elternzeit bei uns in Anspruch, egal ob direkt nach der Geburt oder erst später.
Geburtsbeihilfe: Wir lassen unseren Mitarbeitern/Mitarbeitern bei der Geburt ihres Kindes eine finanzielle Aufmerksamkeit zukommen.
Sonderurlaub bei Geburt: Um es den Vätern zu ermöglichen bei der Geburt des eigenen Kindes dabei zu sein, gewähren wir ihnen für diesen Tag einen Tag bezahlten Sonderurlaub.
Freistellung: Sollte ein/e Mitarbeiter/in seinen jährlichen Urlaubsanspruch bereits aufgebraucht haben, kann er unter Umständen mit seinem Zeitkonto ins Minus gehen oder auf Wunsch unbezahlt freigestellt werden.